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Gasthaus zum weissen Kreuz . Seewernstrasse 12 . 6423 Seewen (SZ)  

 

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   29.06.2016  Wuhrkorporationen bald Vergangenheit?


Der Kanton will künftig selbst über die Fliessgewässer entscheiden, indem er die Zuständigkeit neu regelt

p. Gemunkelt wurde es schon länger, doch jetzt scheint er ernst zu machen, der Kanton. Wie soeben an die Oeffentlichkeit gelangt, sollen die Wuhrkorporationen aufgelöst werden. Die Korporationen sind jene Gruppierungen von Liegenschaftseignern, die direkt oder mindestens im Einzugsperimeter von Fliessgewässern Eigentum besitzen. In Seewen gibt es die Wuhrkorporationen ‚Seewern‘, ‚Gründelisbach‘, ‚Siechenbach‘ und ‚Nietenbach‘. In diesen vereint sind einige hundert Grundeigentümer. Jetzt sollen diese teils Jahrzehnte alten Korporationen ersatzlos aufgelöst werden. Begründen tut dies die Regierung mit neuen Vorgaben vom Bund bezüglich Hochwasserschutz und Gewässernutzung. Daher hat er soeben einen Entwurf des totalrevidierten Wasserrechtsgesetzes in die Vernehmlassung geschickt. Die Interessengruppierungen bzw. die Gemeinden haben nun die Möglichkeit, hierzu Stellung zu nehmen. Ob schliesslich der Unterhalt von Bächen tatsächlich ‚besser‘ werden wird, wenn anstelle direkter Nachbarn künftig ‚fern entfernt wohnende Verwaltungsbeamte‘ zu diesen schauen müssen, das darf allerdings bezweifelt werden…

Nachstehend die entsprechende Meldung aus dem ‚Bote‘ vom 28. Juni 2016:


Hat sich über Jahrzehnte bewährt: Liegenschaftseigentümer – organisiert in Wuhrkorporationen – kümmern sich um den Zustand der Fliessgewässer. Doch jetzt will die Regierung genau diese auflösen.

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