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   15.02.2018  Wuhrkorporationen bleiben voraussichtlich bestehen


Das neue Wasserrechtsgesetz geht in die zweite Vernehmlassung

p. Sie hat mächtig Wasser aufgewirbelt, die vom Bund angestossene und vom Kanton ausgearbeitete Neuauflage des Wasserrechtsgesetzes. Auslöser war die regierungsrätliche Idee, die Schwyzer Wuhrkorporationen gänzlich abzuschaffen. Doch im Rahmen der Vernehmlassung hagelte es Kritik. Diese blieb nicht ungehört, der Kanton ging nochmals über die Bücher. In der nun zweiten Vernehmlassung steht im Kern die Beibehaltung der Korporationen, allenfalls die Zusammenschlüsse einzelner. Doch diese Lösung kommt nicht im ganzen Kanton zur Geltung. Vor allem in den ausserschwyzer Gemeinden fehlen Korporationen weitgehend. Dort ist es die öffentliche Hand, die bei den Gewässern ‘zum Rächtä lueged’. Das bedeutet für Mitglieder von Wuhrkorporationen eine klare Rechtsungleichheit. So müssen beispielsweise Korporationsmitglieder Beiträge entrichten, obwohl ihre Liegenschaften nicht in einem ‘Wasserperimeter’ liegen. Und anderenorts gibt es Gewässeranstösser, die nicht einer Korporation angehören. Dort sorgt sich die Oeffentliche Hand um den Zustand der Gewässer. Genau dies ist einigen Mitbürger/inne/n ein Dorn im Auge, wird dies als krasse Rechtsungleichheit betrachtet. Beim genaueren Hinsehen trifft dies vollumfänglich zu… Aufgefallen ist dies u.a. auch Simon Küchler aus Steinen, der seine Feststellungen in einem Leserbrief korrekt auf den Punkt bringt:

  (Quelle: ‘Bote’ vom 9.2.2018)

 
(Quelle: ‘Bote’ vom 9.2.2018)

 
(Quelle: ‘Bote’ vom 14.2.2018)

Siehe auch Dorfnews vom 4.6.2017. 

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