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Gasthaus zum weissen Kreuz . Seewernstrasse 12 . 6423 Seewen (SZ)  

 

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   19.03.2017  Das Hin und Her der Gemeinde mit dem Zeughaus-Areal


Soll, könnte, will nicht, will doch – der Gemeinderat Schwyz hätte schon 2005 Nägel mit Köpfen einschlagen können

p. Schon im Jahre 2003 forderte der damalige Vorstand des Einwohnervereins Seewen die Gemeinde auf, das per 2005 ‘in Schlaf gehende’ Zeughausareal in Seewen zu kaufen. Schon damals animierte der Verein, hier wieder Arbeitsplätze anzusiedeln. Doch der Gemeinderat wollte damals nicht – er setzte andere Prioritäten. Das Vorkaufsrecht, das er über das Areal hatte, gab er gar 2009 an die Eigentümerin armasuisse zurück… (Siehe Dorfnews vom 26.3.2009).

Dann, letztes Jahr, die Ueberraschung: das Bundesamt für Migration schloss mit dem Gemeinderat den ‘Deal’ ab, auf einem Teil des Areals ein Ausschaffungszentrum für abgewiesene Asylbewerber zu realisieren, im Gegenzug zur Freigabe des brach liegenden Zeughausareals für das Gewerbe. Das passte der Schwyzer Regierung natürlich ganz und gar nicht. Sie ‘reservierte’ das Gelände im Rahmen der ‘Entwicklungsachse Urmiberg’ für andere Bestimmungen. Interessant jetzt: der Meinungsumschwung des Gemeinderates. Urplötzlich will er das Areal jetzt doch wieder erwerben – was aber leider nicht mehr möglich ist. Bundesbern will das Gelände nur noch im Baurecht abgeben. Der ‘Bote der Urschweiz’ hat herausgefunden, dass es für das Anbinden des Geländes aber die Zustimmung des Volkes benötigt.

Voraussichtlich wird am 21. Mai darüber abgestimmt…


(Quelle: ‘Bote’ vom 16.3.17)

(Quelle: ‘Bote’ vom 17.3.17)
 

In der Ausgabe der 'Gmeindsposcht Frühling 2017' schildert der Gemeinderat den Stand der Dinge wie folgt:

     

 

 

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