15.01.2022 Naturschönheiten bewahren - Schutzzonenplanung liegt öffentlich auf
Die Bevölkerung kann ihre Meinung dazu kund tun
p. Im letzten Jahr angekündigt hat der Gemeinderat Schwyz nun den überarbeiteten Schutzzonenplan öffentlich aufgelegt. Im Kern geht es darum, ein Inventar über Naturschönheiten innerhalb der Gemeindegrenze zu erstellen und es dann rechtsverbindlich erklärt zu lassen. Damit möchte die Gemeinde einer weiteren Zerstörung der teils über Jahrhundertealten Natur- und Kulturgüter Einhalt gebieten. Jetzt haben die Einwohner/innen der Gemeinde bis zum Valentinstag 2022 die Möglichkeit, Stellung zum Werk zu beziehen.
Geht es nach Fahrplan, kann das Stimmvolk noch dieses Jahr darüber abstimmen.
Nachfolgend die Medienmitteilung aus dem 'Spittel' Schwyz:
Revision Schutzzonenplan - öffentliche Planauflage 12. Januar 2022 Die Gemeinde Schwyz hat ihren 20-jährigen Schutzzonenplan grundlegend überarbeitet. Die revidierten Unterlagen liegen vom 14. Januar 2022 bis am 14. Februar 2022 öffentlich auf.
Die Gemeinde Schwyz besitzt ein reichhaltiges kulturelles Erbe und verfügt über zahlreiche Naturschönheiten. Diesen Qualitäten ist Sorge zu tragen, weshalb die Gemeinde ihren Schutzzonenplan aktualisiert. Ziel dieses Planungsinstruments ist die Bewahrung des Orts- und Landschaftsbildes sowie die Erhaltung und Förderung der Lebensräume von schützenswerten Tier- und Pflanzenarten.
Zur öffentlichen Mitwirkung der Schutzzonenplanrevision Ende 2020 sind 149 Anträge eingegangen. Die Arbeitsgruppe, bestehend aus lokalen sowie externen Fach- und Interessenvertretern, hat die Anträge geprüft und die Schutzzonenplanung entsprechend überarbeitet. Anschliessend konnte die Vorprüfung durch den Kanton mit einem positiven Ergebnis abgeschlossen werden.
Die Unterlagen können vom 14. Januar 2022 bis am 14. Februar 2022 hier (bitte anklicken) oder nach Voranmeldung während den üblichen Schalteröffnungszeiten bei der Abteilung Hochbau der Gemeinde Schwyz, Herrengasse 23, Schwyz, eingesehen werden. Zur Einsprache ist gemäss § 25 Abs. 3 des kantonalen Planungs- und Baugesetzes (PBG) jedermann berechtigt.
Allfällige Einsprachen sind innert der Auflagefrist schriftlich an den Gemeinderat zu richten. Die Einsprache muss einen Antrag und eine Begründung enthalten.
Im 'Bote der Urschweiz' vom 15.1.2022 wurde wie folgt über das jüngste Werk der Gemeinde berichtet:
Ein 'Flickwerk', das es in sich hat: was gilt es künftig zu erhalten, was nicht?
Unter diesem LINK sind die Infos aus Schwyz abrufbar: www.gemeindeschwyz.ch, Schwyz aktuell - Revision Schutzzonenplanung - öffentliche Mitwirkung






