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Gasthaus zum weissen Kreuz . Seewernstrasse 12 . 6423 Seewen (SZ)  

 

Öffnungszeiten       +41 (0)41 810 13 48

 

   10.12.2017  Genossennutzen 2017 ohne 'Beilage'


Genossame Schwyz zahlte auch heuer wiederum 70 Franken aus

p. Sie gehört zu den beliebtesten Karten, die die Post den Innerschwyzern schickt: die Abholungseinladungskarte der Genossame Schwyz anfangs Winter. Empfänger sind jeweils alle Genossame-Bürger/innen aus dem Bezirk Schwyz. Die Karte berechtigte zum Bezug der ‚Jahres-Dividende’ aus der Tätigkeit der Genossame. Abgeholt werden konnte das Geld auch heuer an zwei Tagen, am 12. und 13. Dezember jeweils von 9 – 11.45 Uhr bzw. 14 bis 19 Uhr im Büro der Genossame in der Ueberbauung ‚Studenmatt’ in Ibach. Zu den Bezugsberechtigten zählten auch viele Seebner/innen.

Und so sieht die Abholungseinladung 2017 der Genossame Schwyz aus:

   

Infos zur Genossame Schwyz finden sich auch unter www.genossame-schwyz.ch

Nicht nur die Genossame Schwyz, auch die Oberallmeindkorporation (OAK) zahlt ihren Mitgliedern einen ‘Nutzen’. Die Beträge variieren von Jahr zu Jahr. In den letzten Jahren verzichtete die OAK auf eine Auszahlung – entsprechend des Geschäftsverlaufs:

 

10.12.2017

Gasthaus zum weissen Kreuz
Postfach 159
Seewernstrasse 12
6423 Seewen (SZ)
041 810 13 48

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