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Gasthaus zum weissen Kreuz . Seewernstrasse 12 . 6423 Seewen (SZ)  

 

Öffnungszeiten       +41 (0)41 810 13 48

 

   01.05.2019  Beschuldigter Gastgeber vor dem 'Kadi'


Vor über zwei Jahren machte die KaPo Schwyz im Quartier ‘Unterseewen’ eine Razzia und nahm dabei den ‘Kreuz’-Wirt fest

p. Die Einen parken falsch, die Andern werden wegen zu schnellen Fahrens ‘geblitzt’, wieder andere werden wegen zu viel Alkohol im Blut gebüsst und eine Gruppe Menschen ist ständig nach 22 Uhr zu laut (Nachtruhestörung). All das sind Verstösse gegen allerlei Gesetze, die eine Busse nach sich ziehen. Wegen besonders vielen Konflikten mit dem Gesetz wurde vor über zwei Jahren der Wirt des Gasthauses ‘Kreuz’ in Seewen von der Polizei ‘eingezogen’. Folge: vier Tage Untersuchungshaft wegen ‘Verdunkelungs- und Fluchtgefahr’. (Beachten Sie den Beitrag vom 27.4.2017!)

Jetzt, nach hunderten Stunden Ermittlungen, Befragungen und Spurensuchen, jetzt (endlich) hat die Staatsanwaltschaft Innerschwyz die vielen ‘schweren Verbrechen’ ans Tageslicht gebracht. Die mit dem Fall betraute Staatsanwältin (notabene die dritte Person, die das Dossiers des Wirtes ‘behandeln’ musste) hat am 26. April 2019 den Beschuldigten und drei weitere Nebenbeschuldigte in den Kantonsratssaal nach Schwyz gerufen. Dort erhob sie Anklage und warf den Involvierten allerlei Straftaten vor. Die Angeschuldigten und ihre Rechtsvertreter wehrten sich gegen die Anschuldigungen. Es gilt bis zumr rechtskräftigen Urteil die Unschuldsvermutung. Die drei Richter werden das Urteil diese Woche fällen, es wird danach den Parteien schriftlich zugestellt.

Anmerkung in eigener Sache: Egal, ob es schlussendlich zu einem Frei- oder einem Schuldspruch kommt, die Schwyzer Oeffentlichkeit hat sich mehrheitlich – Dank des kräftigen Zutuns der lokalen Medien – die Meinung gemacht. Nicht nur in Fasnachtsblättchen, sondern auch an zahlreichen Stammtischen wurden die Angeschwärzten bereits ‘vorverurteilt’. Wir berichteten darüber…

Nachstehend der Bericht des ‘Bote der Urschweiz’ über die am 27.4.2019 über die Verhandlung.

 Angemerkt sei, dass sich die Beklagten je nach Ausgang der Verfahren schon heute überlegen, Schadenersatzansprüche gegenüber dem Staat geltend zu machen…


Das Bezirskgericht hat spätnachts des 29. Aprils 2019 das Urteil gefällt und den Beschuldigten in allen Punkten schuldig gesprochen. Eine kurze schriftliche Mitteilung ging Tage danach an den Rechtsvertreter des Angeschuldigten. Hieraufhin hat der Beschuldigte beim Kantonsgericht Berufung gegen das Urteil eingereicht und gleichzeitig das ausführliche Urteil einverlangt. Dieses lag rund ein halbes Jahr (!) nach der Verurteilung, also Ende Oktober 2019, immer noch nicht vor! Ein Skandal!!!

Gasthaus zum weissen Kreuz
Postfach 159
Seewernstrasse 12
6423 Seewen (SZ)
041 810 13 48

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