06.09.2019 Lärm macht krank, Betroffene können klagen
Neuestens können Hauseigentümer klagen, wenn ihre Liegenschaften zu hohen Lärmgrenzwerten ausgesetzt werden
p. 30 Jahre hatte die Oeffentliche Hand Zeit, die Lärmbelastung unter die gesetzlich zulässigen Grenzwerte zu bringen. Doch passiert ist vielerorts nichts. Heisst, dass immer noch grosse Bevölkerungskreise zu hohen Lärmwerten ausgesetzt sind. Das dürfte den Staat bald teuer werden. Denn seit 1. April des aktuellen Jahres können Liegenschaftsbesitzer den Staat bei chronischer Nichteinhaltung von Lärmgrenzwerten einklagen, heisst vor ‘den Kadi’ bringen und Schadenersatz verlangen. Erste konkrete Urteile gibt es zwar bislang noch keine, doch diese dürften schon bald folgen. Gerade der Kanton Schwyz dürfte sich ‘warm anziehen’, hat er doch seine Hausaufgaben zur Lärmreduktion kaum gemacht. Vor allem entlang der Autobahnen ist grosser Nachholbedarf angesagt. Anwohner können Lieder davon singen… Und zwar im doppelten Sinn: einerseits mussten sie viel Lärm ertragen beim Bau der Strassen (und jetzt wieder bei der Sanierung!!), andrerseits wirken die bisherigen Massnahmen viel zu wenig (alte Beläge, kleine Lärmschutzwände usw.). Ob die aktuellen Autobahnsanierungsmassnahmen ihre volle Wirkung bezüglich Lärmreduktion erreichen werden, das wird sich zeigen…
Nachstehend ein Bericht aus dem ‘Bote’ vom 3.9.2019:
Mit einem Flugblatt orientiert das ASTRA die Anwohnerschaft über die aktuellen (lauten!) Sanierungsarbeiten an der Autobahn A4:
Die Autobahn A4 führt entlang des 1653 erbauten Gasthauses ‘Kreuz’. Der Lärm der vielen Fahrzeuge geht den Bewohnern und Gästen oftmals recht an die Nerven…
(Beachten Sie auch die Dorfnews vom 25.2.2016! ARCHIV, DORFNEWS)






