27.04.2017 Der jubilierende Gastwirt im Fokus der Schwyzer Ermittler
Ob Neid im Spiel ist, das wird sich zeigen. Jedenfalls gilt die Unschuldsvermutung
p. Nicht Zürich, Basel, Bern oder Genf – nein, im beschaulichen Seewen wird momentan ‘Kriminalgeschichte’ geschrieben. Denn was passiert ist, das ist ‘dicke Post’! Jedenfalls ist dies die Ansicht der Regionalpresse… Sie hat eine Medienmitteilung der Polizei so interpretiert (und zu einer Story aufgebauscht), dass der geneigte Zeitungsleser zum Schluss kommen muss, dass da ‘ein ganz dicker Fisch ins Netz geschwommen ist’.
Oder?
(Anmerkung in eigener Sache: Offenbar ist der Staatsanwaltschaft als auch dem Heer der Schwyzer Polizisten entgangen, dass die Kombination ‘Indooranlage’ und ‘Kreuz-Wirt’ mehr als nur fragwürdig ist. Denn diese zwei Begriffe passen zusammen wie ‘Alkoholabstinenzler’ und ‘Vollrauschunfallbauer’. Gleiches verhält sich mit dem Begriffspaar ‘illegale Ausländer’ und ‘Fremdenpolizei-Sohn’. Aber eben, Hauptsache, der Staat kann einen schaffigen Bürger ‘an den Pranger’ stellen. Folgenbewusstsein für den Angeschuldigten? – Fehlanzeige!
Warten wir den Ausgang der Ermittlungen ab. Es gilt die Unschuldsvermutung.)
Am 26.4.2017 biss sich der ‘Bote der Urschweiz’ in das Polizeibulletin. Interessant: die Redaktion setzte ‘einen obendrauf’ und stellte ein absolut tatsachenfremdes Bild zum Text hinzu. Bei der vorgefundenen Alt-Indooranlage nämlich handelt es sich um eine Kleinstanlage von wohl weniger als 5 Quadratmetern…
Tags darauf, am 27.4.2017, enthüllte die gleiche Zeitung den Namen des 53-jährigen Schweizers. Ob dies das Blatt durfte, sei einmal dahingestellt…
Fortsetzung folgt.





